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Die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckersicherung ist grundsätzlich überflüssig, weil die Gesellschaften Ihre Versicherungsbedingungen oft so ausgelegen werden, dass der vom Versicherungsnehmer erhoffte Schutz nicht Wirklichkeit wird!

Die häufigste Begründung ist, dass man auf die Gepäckstücke nicht aufgepasst hat (Fahrlässigkeit). Wenn man aber auf die Gepäckstücke aufpasst, dann werden diese auch nicht (so leicht) entwendet. Ein Schmuckstück ist nur dann versichert, wenn es vom Versicherten getragen wird oder an einem sicheren Ort wie z.B. einem Safe, verwahrt wird.

Bei vielen recht wertvollen Gegenständen, wie z.B. Schmuck oder Pelzen wird zudem nur die Hälfte der Versicherungssumme erstattet und elektronische Geräte (Laptop o.ä.) werden von vielen Gesellschaften gerne ganz ausgeschlossen oder nur bis zu einem geringen Höchstbetrag versichert.
Darüber hinaus sind Dinge wie Geld und Schecks, Wertpapiere, Fahrkarten, Zahnprothesen und Kontaktlinsen sowie Antiquitäten. Kunst- und Liebhabergegenstände grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sollte ein Versicherter, nach diesen vielen wenn und aber, dennoch eine Entschädigung aus seiner Reisegepäckversicherung erhalten, so wird er erstaunt sein, wie wenig er doch erstattet bekommt, denn bei Gebrauchsgegenstände versichert die Versicherung nur den Zeitwert.

Fazit:

Eine Reisegepäckversicherung ist nicht sehr sinnvoll!


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